Quereinsteiger Gastronomie 2026: So kommst du in den Service

Die Antwort vorweg
Für den Service in einem Schweizer Restaurant oder Hotel brauchst du keine Ausbildung. Ohne Lehre gilt für dich die tiefste Lohnstufe des Gesamtarbeitsvertrags: 2026 sind das 3’713 Franken brutto im Monat bei einer Vollzeitstelle, ab Januar 2027 dann 3’735 Franken. Sobald du angestellt bist, bezahlt dir der Vertrag den Kurs Progresso, und der bringt dich eine Lohnstufe höher.
Offen heisst aber nicht beliebig. Im ersten Jahr darf dein Lohn tiefer sein, manche Kurse gibt es nur mit einer Stelle, andere nur über das RAV, und gerade die einfachen Servicejobs sind umkämpfter, als die vielen Inserate vermuten lassen. Wir gehen der Reihe nach: was du verdienst, was Betriebe erwarten, welcher Kurs wann passt, wie es nach ein paar Jahren weitergeht und wie eine Bewerbung ohne Gastro-Erfahrung aussieht.
Was verdienst du ohne Erfahrung im Service?
Mindestens den Lohn der Stufe Ia, bei Teilzeit anteilig. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes, kurz L-GAV, gilt für fast jedes Restaurant, jede Bar und jedes Hotel in der Schweiz, auch für Aushilfen. Art. 10 L-GAV setzt für «Mitarbeiter ohne Berufslehre» 3’713 Franken im Monat fest, ab 2027 sind es 3’735 Franken. Die Beträge gelten für Vollzeit ab 18 Jahren, dazu kommt ein voller 13. Monatslohn.
Eine Lehre in einem anderen Beruf hebt dich nicht automatisch höher. Laut Kommentar zu Art. 10 muss sich die Ausbildung auf die Arbeit im Gastgewerbe beziehen. Wer als gelernte Coiffeuse oder als Logistiker in den Service wechselt, startet deshalb in Stufe Ia, wie alle anderen ohne Gastro-Abschluss.
Der Haken für Neue heisst Einführungszeit. Hast du noch nie mindestens vier Monate in einem Betrieb gearbeitet, der dem L-GAV untersteht, darf dein Arbeitgeber deinen Mindestlohn bis zu zwölf Monate lang um höchstens 8 Prozent senken. 2027 sind das rund 3’436 statt 3’735 Franken. Gültig ist die Kürzung nur, wenn sie schriftlich im Arbeitsvertrag oder in einem Zusatz dazu steht. Wie die Regel bei einem späteren Wechsel greift und was im Stundenlohn gilt, steht in unserem Beitrag zu den L-GAV-Mindestlöhnen.
Zwei Gruppen haben keinen Anspruch auf die Mindestlöhne: Studierende ab 18, die an einer Schweizer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind und Vollzeit studieren, und vermindert leistungsfähige Menschen aus staatlichen Programmen zur Wiedereingliederung. Unter 18 gelten die Beträge ebenfalls nicht. Und was immer dir Gäste zustecken, zählt nicht zum Lohn: Art. 9 L-GAV verbietet, Trinkgeld ins Lohnsystem einzurechnen, mehr dazu in unserem Beitrag zum Trinkgeld. Was du verdienst, hängt also an Papieren. Was ein Betrieb am ersten Abend von dir erwartet, hängt an dir.
Was Betriebe von Quereinsteigern erwarten
Kein Diplom, aber Zeit an Abenden und Wochenenden, Umgangsformen und eine Sprache, in der du mit Gästen und Team reden kannst. Das offizielle Portal der Berufsberatung nennt für den gelernten Service-Beruf Sinn für Gastfreundschaft, Teamfähigkeit, Stressresistenz, Sinn für Hygiene, eine gepflegte Erscheinung, körperliche Widerstandskraft und die Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten oder Nachtschichten. Für den Einstieg gilt dasselbe. Wie viele Stunden und Ruhetage dir zustehen, regelt der L-GAV genau, das haben wir im Beitrag zu Arbeitszeit und Ruhetagen zusammengefasst.
Welche Sprache du brauchst, legt der Betrieb fest. Die Branchenkurse setzen aber Deutsch voraus: Für Progresso empfiehlt Hotel & Gastro formation das Niveau B1, für den Kurs für Stellensuchende verlangt sie «gute Deutschkenntnisse». Wer kaum Deutsch spricht, kommt in der Deutschschweiz um einen Sprachkurs also nicht herum. Sobald du in einem L-GAV-Betrieb angestellt bist, bezahlt auch den der Vertrag, dazu weiter unten mehr.
Zwei Regeln betreffen dich vom ersten Abend an persönlich. Die erste ist der Jugendschutz beim Alkohol. Bier und Wein dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden, Spirituosen nicht an Jugendliche unter 18, so das Bundesamt für Gesundheit. Kantone dürfen strenger sein: Im Tessin gibt es jeden Alkohol erst ab 18. Im Zweifel verlangst du einen amtlichen Ausweis. Strafbar macht sich, wer gegen die Vorschriften verstösst. Am Tresen und am Tisch ist das zuerst die Person, die ausschenkt, also du und nicht nur dein Chef.
Die zweite Regel betrifft Allergene. Fragt ein Gast, ob in der Sauce Nüsse oder Milch stecken, muss es eine verlässliche Antwort geben. Grundsätzlich gehören Allergene schriftlich deklariert. Mündlich geht nur, wenn ein schriftlicher Hinweis darauf aufmerksam macht und die Angaben dem Personal schriftlich vorliegen oder eine Fachperson sie geben kann, so das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Für dich heisst das: nachschauen oder in der Küche fragen, nie raten. Ob du all das vor der ersten Bewerbung in einem Kurs lernen musst, hängt von deiner Lage ab.
Brauchst du vor der ersten Stelle einen Kurs?
Nein, verlangt ist keiner. Welcher Kurs sich lohnt, hängt an zwei Fragen: Hast du schon eine Stelle, und bist du beim RAV angemeldet?

Ohne Stelle und ohne RAV bleiben dir die kurzen Kurse der kantonalen Gastroverbände. Gastro Baselland bietet in Liestal einen eintägigen «Servicecrashkurs Quereinstieg» an, für 310 Franken für Mitglieder von GastroSuisse und 350 Franken für alle anderen. Auf dem Programm stehen Servicegrundregeln, Bankettservice, Abläufe, Verkauf und Gästebetreuung. In St. Gallen dauert der «Servicekurs 1 für Einsteiger» zwei Tage und kostet 450 Franken, Voraussetzungen nennt die Kursseite keine. Du bekommst dafür eine Kursbestätigung, aber keine höhere Lohnstufe. Der Wert liegt im Gespräch: Wer schon einmal drei Teller getragen und einen Tisch eingedeckt hat, kommt leichter durch einen Probeeinsatz.
Bist du beim RAV angemeldet, gibt es einen besseren Weg. Hotel & Gastro formation führt mit Perfecto «Futura» einen Kurs für Stellensuchende ohne Berufsabschluss, unter anderem im Bereich Service. Er dauert 27 Tage in fünf Wochen, ein Besuch zu 60 Prozent ist möglich. Du brauchst dafür eine Kursverfügung des RAV, die Kosten trägt die Arbeitslosenkasse oder eine kantonale Stelle. Der Kurs zählt später an Progresso: Wer ihn abgeschlossen hat, muss laut Factsheet nur noch den zweiten und dritten Kursteil besuchen, drei statt fünf Wochen. Frag deine Beraterin auf dem RAV aktiv danach, von selbst kommt der Vorschlag nicht immer.
Hast du eine Stelle, ist die Sache einfacher. Dann zahlt der L-GAV.
Progresso Service: der Kurs, der dich eine Stufe hebt
Progresso ist der Branchenkurs für Leute ohne Berufsabschluss: 25 Kurstage, und für Angestellte eines L-GAV-Betriebs kostenlos. Mit dem Ausweis rückst du in Stufe Ib, 3’943 Franken im Monat für 2026 und 3’967 Franken ab 2027. Das sind 230 Franken mehr als in Stufe Ia, ab 2027 232 Franken, Monat für Monat.
Der Kurs läuft in drei Blöcken. Nach dem ersten folgt eine Praxisphase von acht Wochen im eigenen Betrieb, in der du Aufgaben für den Kurs löst, danach kommen der zweite und der dritte Teil. Je nach Ort ist alles in vier bis fünf Monaten erledigt. Die Inhalte reichen von Gästeempfang und aktivem Verkauf über Getränke- und Speisekunde bis zu Servicearten und Fachausdrücken. Bewertet wird in fünf Teilen zu je 20 Prozent: die beiden Qualifikationsgespräche, die Aufgaben aus dem Betrieb, eine mündliche Prüfung und zwei praktische, ein «Postenlauf» und eine im klassischen Service.

Laut Kursportal beginnen die nächsten Kurse für den Service in Bönigen am 9. November 2026, in Zürich am 11. Januar 2027 und in Weggis am 1. Februar 2027. Später im Jahr 2027 folgen unter anderem St. Gallen, Chur, Liestal und ein zweiter Kurs in Zürich. Auf Französisch beginnt Lausanne am 8. März 2027, auf Italienisch Losone am 23. November 2026. Für Weggis läuft die Anmeldung bis 26. Januar 2027.
Bezahlt wird das über den L-GAV, und zwar ziemlich grosszügig. Laut der Seite der Sozialpartner zur Weiterbildung kostet der Kurs dich nichts, wenn dein Betrieb dem L-GAV untersteht. Dein Arbeitgeber erhält zudem 120 Franken pro Kurstag, höchstens 3’000 Franken, bei Teilzeit anteilig. So steht es in den Konditionen für 2027. Ferien oder Ruhetage musst du dafür nicht opfern. Ohne L-GAV ist der Kurs teuer: Für den Kurs in Weggis nennt das Portal 3’460 plus 3’460 plus 1’730 Franken, zusammen 8’650 Franken. Das Factsheet des Anbieters und die Seite der Sozialpartner nennen noch 5’750 Franken.
Drei Bedingungen solltest du kennen, bevor du dich anmeldest. Du musst zum Zeitpunkt der Anmeldung zu mindestens 20 Prozent angestellt sein, auch im Stundenlohn, so die Antworten auf häufige Fragen. Die Plätze mit L-GAV-Beitrag sind pro Jahr begrenzt, und gesichert ist die Finanzierung erst, wenn die Kontrollstelle in Basel deinen Antrag bewilligt hat. Und der Kurs muss zu deiner Arbeit passen: Der Kommentar zu Art. 10 ordnet Progresso Service der Restauration zu. Wechselst du später in die Küche, zählt er dort nicht für Stufe Ib. Nur der Progresso Allrounder gilt für Küche, Service und Hauswirtschaft zugleich.
Was der Kurs in Franken bringt, zeigt eine einfache Rechnung. Wir nehmen an, dass dein Betrieb die Einführungszeit voll nutzt und du Progresso im ersten halben Jahr abschliesst.

Die Kürzung von 8 Prozent darf auch nach dem Kurs weiterlaufen, denn sie gilt für die ganze Stufe I, also für Ia und Ib. Ab dem zweiten Jahr liegt der Unterschied dann bei 232 Franken im Monat und mit dem 13. Monatslohn bei 3’016 Franken im Jahr. Progresso ist nicht der einzige Kurs, den der L-GAV übernimmt.
Weitere Kurse, die der L-GAV bezahlt
Neben Progresso übernimmt der Vertrag auch einen Sprachkurs und kürzere Kurse für den Service. Die Konditionen für 2026 und 2027 führen einen «Kurs für Kellner/Kellnerin» mit zehn Kurstagen auf und einen «Verkaufskurs im Gastgewerbe» mit fünf Kurstagen, beide ohne Kurskosten für dich. Wo und wann sie stattfinden, nennen die Konditionen nicht. Frag bei Hotel & Gastro formation nach.
Für alle, deren Deutsch noch wackelt, ist der berufsspezifische Sprachkurs interessant. Er ist auf die Fachbereiche Küche, Service, Hauswirtschaft und Rezeption zugeschnitten und wird auf Deutsch, Französisch und Italienisch angeboten, für Service und Rezeption seit 2026 auch auf Englisch. Jede der drei Stufen umfasst 50 Lektionen, ohne L-GAV kostet eine Stufe 1’370 Franken. Für die nächste Stufe musst du mindestens 70 Prozent der Lektionen besucht haben. Wer mit solchen Kursen ein paar Jahre im Service bleibt, ist nicht mehr weit von einem eidgenössischen Abschluss entfernt.
Vom Quereinstieg zum Berufsabschluss
Nach vier Jahren im Service steht dir eine verkürzte Lehre offen, nach fünf Jahren die Abschlussprüfung ohne Lehrvertrag. Beides kostet dich dank L-GAV wenig und bringt eine deutlich höhere Lohnstufe.
Der kürzere Weg führt zum Berufsattest als Restaurantangestellte oder Restaurantangestellter EBA. Für die verkürzte modulare Ausbildung brauchst du mindestens vier Jahre Erfahrung in der Restauration, einen laufenden Arbeitsvertrag und einen abgeschlossenen Progresso-Kurs. Neun Module mit 52 Ausbildungstagen, die sich in rund einem Jahr abschliessen lassen. Laut berufsberatung.ch liegen die Selbstkosten im besten Fall bei 355 Franken. Der L-GAV zahlt laut seinen Konditionen eine Pauschale von 1’400 Franken. Mit dem Attest gilt Stufe II, 4’070 Franken im Monat für 2026 und 4’094 Franken ab 2027.
Der zweite Weg steht in Art. 32 der Berufsbildungsverordnung: Wer seine Fähigkeiten ausserhalb einer Lehre erworben hat, wird nach mindestens fünf Jahren Berufserfahrung zur Abschlussprüfung zugelassen. Das geht für das Attest und für das Fähigkeitszeugnis als Restaurantfachfrau oder Restaurantfachmann EFZ. Der L-GAV gibt dafür laut den Konditionen 2027 eine Pauschale von 4’000 Franken für das EBA und 5’000 Franken für das EFZ. Bestehst du, erhältst du zusätzlich 1’000 Franken, dein Arbeitgeber 2’000 oder 2’500 Franken. Mit dem EFZ bist du in Stufe IIIa, 4’528 Franken im Monat für 2026 und 4’555 Franken ab 2027, also 815 beziehungsweise 820 Franken mehr als in Stufe Ia.
Wie solche Wege für Erwachsene im Detail ablaufen, inklusive Validierung von Bildungsleistungen, zeigen wir am Beispiel der Küche im Beitrag Koch werden. Für den Service gelten dieselben Grundregeln. Bis dahin ist aber die erste Stelle der entscheidende Schritt, und dort hat das RAV mehr Einfluss, als man meint.
Wo die Einstiegsstellen sind und wer sie zuerst sieht
Offene Stellen gibt es viele, aber einfache Servicejobs gehören zu den Berufen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit. Das zeigt die Liste der meldepflichtigen Berufe für 2026. Bei den «Servicehilfskräften in Restaurants» zählte der Bund von Oktober 2024 bis September 2025 im Schnitt 1’985 Arbeitslose auf 26’969 Erwerbstätige, eine Quote von 7,4 Prozent. Bei den Chefs de Service waren es 9,0 Prozent. Die Schwelle für die Meldepflicht liegt bei 5 Prozent (Liste 2026). Die Liste gilt bis Ende 2026, für 2027 rechnet der Bund neu.
Meldepflicht heisst: Der Betrieb muss eine solche Stelle zuerst dem RAV melden (Art. 21a AIG). Fünf Arbeitstage lang sehen die Stelle dann nur Personen, die bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet sind. Erst danach darf der Betrieb sie anderswo ausschreiben (Art. 53b AVV). Als Berufsbezeichnungen nennt die Liste unter anderem «Servicehilfskraft» und «Chef de Rang». Ob eine konkrete Stelle darunter fällt, prüft laut arbeit.swiss das RAV anhand der Anforderungen und Tätigkeiten, der Titel im Inserat gibt nur einen ersten Hinweis. Bist du zwischen zwei Jobs, lohnt sich die Anmeldung beim RAV früh: Neben einem allfälligen Taggeld siehst du so manche Einstiegsstelle fünf Arbeitstage vor allen anderen.
Das RAV kann einem Betrieb auch den Entscheid für dich erleichtern. Ist deine Vermittlung erschwert, kann die Arbeitslosenversicherung für die Einarbeitung Zuschüsse zahlen (Art. 65 und 66 AVIG). Sie decken den Unterschied zwischen dem tieferen Lohn während der Einarbeitung und dem normalen Lohn, höchstens aber 60 Prozent des normalen Lohns. Sie laufen längstens sechs Monate, in Ausnahmefällen und ab 50 Jahren bis zwölf Monate, und sinken dabei schrittweise. Der Betrieb zahlt sie zusammen mit deinem Lohn aus. Ob du sie bekommst, klärst du mit dem RAV, und es lohnt sich, die Frage im Gespräch mit einem zögernden Arbeitgeber zu erwähnen.
So bewirbst du dich ohne Gastro-Erfahrung
Kurz, konkret und mit deiner Verfügbarkeit ganz oben. Ein Bewerbungsdossier besteht laut berufsberatung.ch aus einem Motivationsschreiben, dem Lebenslauf sowie Arbeitszeugnissen und Abschlüssen, möglichst als eine einzige PDF-Datei. Wer in ein neues Gebiet wechselt, soll sich laut derselben Seite überlegen, welche Fähigkeiten für die neue Stelle dazukommen müssen.
Im Service heisst das: Übersetze, was du schon kannst. Wer an einer Kasse gearbeitet hat, kennt Stosszeiten und Bargeld. Wer in der Pflege war, bleibt freundlich, wenn es hektisch wird. Wer Sprachen spricht, kann mit Touristen reden. Schreib das in zwei, drei Sätzen hin, statt allgemein von «Motivation» zu reden. Ein kurzes Schreiben genügt:
Guten Tag. Ich bewerbe mich für die Stelle im Service zu 80 Prozent. Ich habe sechs Jahre im Detailhandel gearbeitet, davon drei an der Kasse eines Lebensmittelgeschäfts mit viel Kundschaft. Ich spreche Deutsch und Portugiesisch und kann abends und am Wochenende arbeiten. Im Service fehlt mir die Erfahrung, nicht die Freude am Kontakt mit Gästen. Gern komme ich für einen Probeeinsatz vorbei, und den Progresso-Kurs möchte ich im ersten Jahr machen. Freundliche Grüsse
Oft folgt auf die Bewerbung ein Probeeinsatz. Eine Stunde, in der du zeigst, wie du einen Tisch eindeckst, ist etwas anderes als ein ganzer Abend im vollen Restaurant. Nach Art. 320 Abs. 2 OR gilt ein Arbeitsvertrag schon dann als abgeschlossen, wenn der Arbeitgeber Arbeit annimmt, die nach den Umständen nur gegen Lohn zu erwarten ist. Nach unserer Lesart ist eine volle Schicht mit Gästen deshalb bezahlte Arbeit. Frag vorher, ob der Einsatz bezahlt wird, und notier dir deine Stunden.
Vor der Unterschrift klärst du am besten fünf Punkte schriftlich:
- in welche Lohnstufe du kommst und ob eine Einführungszeit vereinbart ist, mit Dauer
- ob und wann der Betrieb dich für Progresso anmeldet
- die Wochenarbeitszeit und wie Ruhetage geplant werden
- Abzüge für Essen oder ein Personalzimmer, falls du im Betrieb isst oder wohnst
- die Probezeit, die im L-GAV ohne schriftliche Abrede 14 Tage dauert
Zum vierten Punkt steht mehr in unserem Beitrag zu Kost und Logis. Die Probezeit darf laut Art. 5 L-GAV schriftlich auf höchstens drei Monate verlängert werden, in dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist drei Tage. Danach weisst du, worauf du dich einlässt.
Dein erstes Jahr im Service
Der Einstieg selbst ist in wenigen Wochen gemacht: Bewerbung, Probeeinsatz, Vertrag. Entscheidend ist, was du in den ersten Monaten anstösst. Wer im ersten Halbjahr Progresso besucht, hat danach jeden Monat Anspruch auf einen höheren Mindestlohn als die Kollegin ohne Kurs, und wer nach vier Jahren noch im Service ist, hat mit Progresso schon die Eintrittskarte zum Berufsattest in der Tasche. Sprich die Anmeldung darum gleich im Vorstellungsgespräch an. Ein Betrieb, der darauf mit einem klaren Termin antwortet, hat sich oft auch sonst überlegt, wie er Neue einarbeitet.
Viele Einstiegsstellen sind Teilzeit- oder Aushilfsjobs, die sich gut neben einer anderen Arbeit testen lassen. Offene Stellen findest du zum Beispiel in Bern, im Kanton St. Gallen oder als temporäre Einsätze in Luzern.
Häufige Fragen
- Gilt der Mindestlohn auch für Studierende, die im Service jobben?
- Nicht für alle. Wer über 18 ist, an einer Schweizer Schule oder Hochschule eingeschrieben ist und eine Vollzeitausbildung macht, ist von den Mindestlöhnen des L-GAV ausgenommen. Alle drei Bedingungen müssen nachweislich erfüllt sein. Die übrigen Regeln des Vertrags, etwa zu Ruhetagen und Ferien, gelten nach unserer Lesart trotzdem.
- Muss ich für den Progresso-Kurs Ferien nehmen?
- Nein. Die Kurstage gehen nicht von deinen Ferien oder Ruhetagen ab, und dein Betrieb erhält für jeden Kurstag 120 Franken als Entschädigung für deinen Ausfall, bei Teilzeit anteilig. Laut Factsheet werden auf Wunsch auch bis zu 20 Übernachtungen in Kursnähe mitfinanziert, im Doppelzimmer mit Frühstück.
- Was passiert, wenn ich während des Kurses die Stelle wechsle?
- Wechselst du in einen Betrieb, der nicht dem L-GAV untersteht, stellt der L-GAV die Entschädigung ab diesem Zeitpunkt ein, und du kannst keinen neuen Antrag stellen. Wechselst du in einen anderen L-GAV-Betrieb, ist ein neuer Antrag möglich. Kläre das vor dem Wechsel mit Hotel & Gastro formation.
- Zählt Service-Erfahrung aus dem Ausland für die Einführungszeit?
- Für die kürzere Einführungszeit von drei Monaten zählt laut L-GAV nur, wer schon mindestens vier Monate in einem Betrieb angestellt war, der diesem Vertrag untersteht. Ein Restaurant im Ausland gehört nach unserer Lesart nicht dazu. Ein Betrieb darf dich also auch mit Erfahrung aus dem Ausland bis zu zwölf Monate tiefer einstufen, wenn das schriftlich vereinbart ist.
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